Club Europa Investment Schutzgemeinschaft,

aus: E-17487 Empuriabrava

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Familiengemeinschaft Casa Panama Schutzgemeinschaft Salins, E1 & 13

17487 Empuriabrava, den 6.6.2024

Hiermit stellen wir die vorgenannte Familiengemeinschaft

Casa Panama den Antrag einer

Feststellung Klage gegen die einseitige Interessen-Belange der: Span. Justiz in Verbindung mit den: PSOE Regierung, unter P. Sanchez, nachweisliche Bereicherungsmethoden, die an den nachfolgenden Antragsteller verursacht und vollzogen werden.

A) Von einer aus vier Generationen bestehende 15 köpfigen Familiengemeinschaft Casa Panama, Salins E1, sowie...

B): Mit der in Verbindung dazu stehende Franchise Geschäfts Unternehmung OxyFit Institut Salins, 13 Unter den jeweiligen Vorsitz des Gründers und Vorsitzenden als Anzeigen Erstatter Herbert Wilczek

ÜBER: GESETZESWIDRIG VOLLZOGENE KÜSTENGESETZ ENTEIGNUNGS METHODEN DIE UNTER VORTÄUSCHUNG FALSCHER TATSACHEN AN E U BÜRGER ÜBER DAS SYSTEM DER: ENTEIGNUNGS MASSNAHMEN-VOLLZOGEEN WERDEN,

Wir die Feststellungskläger und gleichzeitig Geschädigte, beziehen uns auf die Wirksamkeit der nationalen Behörden und Gesetze, für die Wahrnehmung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern der europäischen Union

(EU). Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger gemeint, die in der EU leben und überleben möchten.

Mit dieser vorgenannten EU Ablehnungs-Festlegung erkennen wir, das die Bevölkerung der Europäischen Union, sich nur über die aktuelle spanische Justiz einzuordnen hat, um sich gegen evtl. Justiz-Willkür und möglichen Rechtsbeugungen durch Anwälte, Richter und Staatsbediensteten erfolgreich wehren zu können, hat insbesondere der EU Ausländer das Recht auf Beiordnung eines Übersetzers (Dolmetschers) zum Verständnis des Inhaltes und der Definition der juristischen Fachsprache bei den rechtlichen Abwicklungen, in denen er direkt beteiligt ist.

Tatbestands Gründe:

Auf Grund dieser rechtlichen Grundlagen/Sachverhalte, haben wir es als notwendig angesehen, den vorgenannten rechtlichen Nachweis und Inhalte als Grundlagen-Nachweis in Form einer Anfrage, direkt beim zuständigen Küstengesetz Ministerium über die Filiale in Gerona, gemäß Art.7/4 um eine entsprechende Bestätigung persönlich angefragt. Mit dem Resultat, dass wir die nachfolgende aktuelle schriftliche Beantwortung erhielten, indem das Eigentum des maritimen und terrestrischen öffentlichen Bereiches, der in diesem Gesetz definiert ist: Das enteignete Immobilien Objekt: ALS: „UNVERÄUSSERLICH, UNVERÄNDERLICH UND NICHT VERHANDELBAR“ LEGAL ENTEIGNET, IST.“

DIE NACHFOLGENDE SACH UND RECHTSLAGE:

Wir reklamieren ausschließlich rechtsstaatlich zugelassene Interessen und Ziele zur Förderung eines sozialen und demokratischen Staatswesens in Spanien.

Unser Anliegen ist die Überprüfung der Wirksamkeit der Gesetze in der Praxis, da das Sozialgesetz auch nicht fehlerlos und mangelhaft, oder in der Anwendung falsch umgesetzt worden sind.

Deshalb stellen wir zur Förderung der Wirksamkeit der nationalen Behörden zur praxisnahen Ausübung der gesetzlichen Aufgaben die Überprüfungsanforderungen des Europarates „Kommission für die Wirksamkeit der Justiz“, im Zusammenhang mit der europäischen Menschenrechtskonvention, der Weiterentwicklung und Konsolidierung der demokratischen Stabilität in den europäischen EU Ländern sicher.

Wir streben deshalb eine sorgfältige, schnelle und beharrliche Aufdeckung von Menschenrechtverstöße, systematisch und unparteiisch sowohl in Einzelfällen als auch dann, wenn in ihnen ein Muster erkennbar wird.

Unser Rechtsbedürfnis ergibt sich aus Art. 1-3, 25, 101 GG.

Die Würde des Menschen, also die Menschenrechte, ist unantastbar.

Die Menschenwürde und somit die Menschenrechte zu schützen und zu achten, ist die Verpflichtung aller sozialen PSOE-Enteignung Vorgehensweisen.

Fakt ist, das dementsprechend in dieser Angelegenheit wurde eine Öffentliche Erklärung, an die Familiengemeinschaft mitgeteilt und erläutert, das die EU Kommission lediglich in Fällen von vermeintlichen Verstößen gegen das Unionsrecht eingreifen kann.

In diesem Fall der Maßnahmen gegen die Familiengemeinschaft Casa Panama, ist die EU für eine weitere Behandlung in dieser Angelegenheit nicht zuständig mit dem Zitat Sollten die Geschädigte und Enteigneten EU Bürger, der Auffassung sein, dass seine/ihre Menschenrechte verletzt wurden, kann er/sie eine Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte des Europarats einlegen (Europarat, 67075 Straßburg-Cedex. Frankreich). Allerdings darf der Gerichtshof eine Angelegenheit erst dann behandeln, wenn alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind, wobei vorgenannter Festlegung der EU in Brüssel, nachzukommen, würde mit Sicherheit, mindestens 10 bis 15 lange Jahre in Anspruch nehmen.

Auf Grund dessen werden unweigerlich die erklärten Absichten der gesamten Familiengemeinschaft mit dem Ziel und Zweck , indem die Schutzsuchende und Betroffene ihre verbrieften Rechte in der spanischen Justiz suchen und finden. Der Erfolg, dieses Ziel zu erreichen, beruht auf den folgenden gesetzten drei Faktoren:

1. Erschöpfende Kenntnis der spanischen Rechtsstruktur und der bestehenden Justizkultur

2. Einen fähigen und vor der Justiz unbeugsamen Rechtsanwalt, wenn es diesen überhaupt in Spanien noch gibt?

3. Vor allem Beharrlich bleiben und mit der entsprechenden Standhaftigkeit das Recht zu fordern

Obwohl wir mehr als dreißig Jahre in einer Demokratie leben, ist weiterhin eine große Anzahl von Justizopfern zu beklagen. Bürger wurden und werden noch heute durch willkürliche und ungerechte Entscheidungen und Fehlurteile nicht alleine nur in ihrer Ehre verletzt, sondern verlieren ihr gesamtes Vermögen. Die Betroffenen wurden systematisch ruiniert und ihrer garantierten Freiheiten beraubt.

Die spanische Verfassung verspricht eine gerechte Justiz. Daher hat es sich die zur Aufgabe gemacht, Personen wirksam gegen jegliche juristische Willkür bzw. Rechtsbeugungen zu verteidigen.

In jedem Fall ist erwähnenswert: es gibt inzwischen auch redliche Richter in Spanien, die ebenso das Ziel einer "gerechten Justiz" anstreben.

Wir sprechen hier auf unserer Seite von jenen Juristen die die Rechtsbeugung oder Rechtsbruch begehen, wie auch von denen, die die juristische Unabhängigkeit vorsätzlich verletzen.

Das spanische Rechtssystem

Die spanische Verfassung besagt in dem Artikel no. 117 „La justicia emana del pueblo" sinnesgleich dem Deutschen Grundgesetz, Artikel 20, „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus!" Dennoch ist der Grundpfeiler Justiz in der spanischen Gesellschaft (Regierung) von diesem und weiteren ethischen Grundsätzen weit entfernt.

Ab dem Jahre 1978 wurde Spanien wieder eine Demokratie und Spanien ist seit 1986 Mitglied der Europäischen Union. Die spanische Verfassung ist dem Deutschen Grundgesetz zum Teil sehr ähnlich, da der Text des Deutschen Grundgesetzes mit einer der Grundlagen für die spanische Verfassungskommission war. Spanien ist ein Königreich und ein demokratischer Sozial- und Rechtsstaat mit einem Mehrparteiensystem und mit der in Deutschland bekannten Gewaltenteilung: Exekutive, Legislative, Judikative.

Wie in Deutschland ist die Jurisdiktion in Spanien auf dem römischen Recht aufgebaut. Jedoch im Strafrecht sind gravierende Unterschiede offensichtlich. Ähnlich wie in den USA urteilt in Spanien eine Jury von Geschworenen. Auch sieht das Strafgesetz einen "Defensor del Pueblo" - einen "Verteidiger des Volkes" - vor, eine unabhängige Einrichtung, die es in Deutschland nicht gibt und welche die Einhaltung der Menschenrechte überwachen soll. Doch nach all den Jahren, seit der Gründung, hat sich diese Institution als nutzloser „Papiertiger" profiliert und dient mehr als Vorzeigeobjekt einer „anscheinend funktionierenden Justiz". Inzwischen hat sich diese Institution als verzichtbar erwiesen, da sie den erwarteten Anforderungen an eine funktionierende Justiz nicht gewachsen war und ist.

Auf zivilrechtlicher Ebene ist eine Rechtsfindung nicht als positiv zu bewerten. Zwar gelten in Spanien prinzipiell die gleichen Verfahrensprinzipien wie in Deutschland. Das heißt jedoch nicht, dass im spanischen Rechtssystem für kongruente Rechtsfälle identische Problemlösungen existieren. Dies resultiert aus dem Aufbau des spanischen Justizsystems.

Auch das Strafrecht in Spanien weißt ebenso erhebliche Unterschiede zu Deutschland auf. Zwar gibt es ein Prozessstrafrecht jedoch wird der Zeugen und Opferbeistand vernachlässigt. Eine korrekte Abwicklung eines Verfahrens ist in Spanien in vielen Fällen ebenso wenig gewährleistet. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wobei die Richter aus vielen Gründen eine Aufzählung würde den Umfang dieser Einführung sprengen als der schwächste Punkt einer funktionierenden Justiz einzuschätzen sind.

Die Gesetze werden vom Parlament verabschiedet, jedoch die jeweiligen Ausführungsbestimmungen werden überwacht und interpretiert von dem CGPJ (Consejo General de Poder Judicial). Eine juristische Einrichtung, die es in der BRD nicht gibt. Die Mitglieder (ausnahmslos Richter) dieses Gremiums werden von den Parteien und nicht von Juristen bestimmt, was innerhalb dieses Justizorgans konstant Spannungen hervorruft. Es unterscheiden sich in diesem Rat die Richter nicht nur durch die „Nähe" der verschiedenen Parteien, sondern auch in den Strömungen: es sind jüngere Richter, die sich Reformisten nennen und dann die anderen Mitglieder dieser Kommission, Richter die sich ausgesprochen konservativ geben. Diese bizarre Situation verhindert in vielen Fällen eine konforme Rechtsprechung und Führung dieses Gremiums. Das spanische Justizsystem gerät in sehr vielen Fällen in' Widersprüchlichkeiten, da die Handlungsweise dieser Richter offensichtlich auf außerrechtlichen und politischen Interessen beruhen und die Glaubwürdigkeit eines funktionieren Rechtstaates ins Wanken bringen.

Ein weiterer Angelpunkt der Rechtsprechung in Spanien ist die Terminologie der Justiz. Ein Fachwortschatz mit charakteristischen, syntaktischen Strukturen sowie die stilistischen und kulturellen Eigenheiten einer oft nicht zu verstehenden Rechtssprache für die Beteiligten Parteien oder den Betroffenen.

Zwischen den Gerichten und den Anwälten funktioniert die schriftliche Kommunikation anhand einer alten Tradition, der Berufsstand des Procurador. Heute wird dieses veraltete System von Seiten der Justiz, nicht von dem Anwalt oder dem Betroffenen, als praktisch angesehen, da diese Procuradores alle Dokumente unterschreiben müssen. Der Procurador kostet unverständlich viel Geld und weigert sich in vielen Fällen Beschwerden und Anzeigen gegen Richter und Beamte zu unterschreiben. Dadurch entsteht ein gewisses Schutzschiuld für korrupte Beamte im Staatsdienst.

Und nicht zuletzt viele zwiespältigen Richter selbst verletzen durch ihr despotisches Verhalten die Rechte der Betroffenen und Anwälte. Diese staatlichen Juristen missachten In vielen Fällen die Rechte und Integrität der Betroffenen oder Beteiligten eines Prozesses oder juristischen Verfahrens.

Mit rechtswissenschaftlichen Foren die auf nationaler und auch internationaler Ebene veröffentlichen, erheben wir als Geschädigte Familiengemeinschaft und OxyFit Unternehmen-Besitzer den legitimen und verfassungsgemäßen Anspruch auf eine allen Bürgern - ohne Ausnahme - gebührenden und gerechten Justiz in Spanien.

Charakteristik der heutigen spanischen Justiz

Die informiert kontinuierlich internationale Behörden und Gremien über die Rechtsbeugungen, da es in Spanien keine Möglichkeiten einer Regelung der kontinuierlichen Rechtsbrüche und dem Sittenverfall der Gerichte mit den Richtern gibt, obwohl die spanische Regierung mit den Verträgen in Lissabon eindeutig und ausnahmslos die Menschenrechte anerkennt.

1° In Spanien haben wir keine freie, vertrauenswürdige und daher auch keine autonome Justiz. Ein Grund, warum die gegründet wurde; mit der Hoffnung eine unabhängige Justiz zu erlangen, die tatsächlich die Anforderung einer Demokratie erfüllt und dem bestehenden Recht tatsächlich nachkommt. Es ist nur eine einzige Gewalt - die politischen Exekutive - vorhanden, welche die anderen beiden Kontrollorgane der Überwachung schon seit langer Zeit in der Form absorbiert hat, so dass das Poder Judical (juristisches Kontrollorgan) welches die erlassenen Gesetze für die Gericht umsetzt und die Durchführung überwachen müsste, ein lt. spansicher Verfassung sollte dieses Organ ein absolut unabhängiges Gremium sein] seine Unabhängigkeit und Immunität aufgegeben musste.

Alles, was die Justiz selbst betrifft, wird bestmöglich verdunkelt und somit herrscht in dieser Materie eine erschreckende Geheimnistuerei. Entgegen der bestehenden Verfassung, die dem Volk Transparenz und uneingeschränkte Prüfling garantiert, werden sofort immer irgendwelche neue Hürden aufgebaut, die eine ausführliche Begründung der jeweiligen Entscheidungen verhindern. So werden beispielsweise die Zuteilung und Verteilung der Rechtssachen geheimnisvoll gehandelt, warum dieser Richter oder der Beisitzer eines Senates, mit der einflussreichen Federführung einer Rechtssache betraut wurde, die zwar später gemeinsam entschieden wird, das jedoch immer unter zweifelhaften Umständen.

So ist es unmöglich die Gründe oder eine fundierte Stellungnahme einer erfolgten Entscheidung hinsichtlich eines Antrages auf Verdacht der Befangenheit und/oder Antrag auf Ausschluss eines Richters zu erfahren, der für das Verfahren ein Risiko für die objektive Verhandlungsführung darstellt. Jeder Richter kann selbstverleugnend und auf seine Weise rechtlich handeln, ganz wie er will, zugunsten des einen oder den anderen Verfahrensbeteiligten - es gibt keine andere Erklärung für diese Form dieser juristischen Sittenlosigkeit eine Demoralisation für den Betroffenen, der schon von Anfang an alle seine Verfahren in allen Instanzen als verloren ansehen muss, da er eben nicht mit der Gunst des zuständigen Richters rechnen kann.

2° Da -zwischen den Richtern eine exzellente Seilschaft existiert, ist es sehr schwierig - absolut unmöglich - überhaupt ein Verantwortungsgefühl und Pflichtbewusstsein von den Amtsträgern zu fordern. Außerdem ist der größte Teil der Rechtswahrer in einer der vier bestehenden Gilden vereint, mit dem Grundsatz: "Verteidigung das berufliche Interesse der Genossen". Mit anderen Worten, im Falle einer juristischen Untersuchung eines der betroffenen Mitglieder, die ebenso als Richter dieser Vereinigung angehören, ist der Gerichtshof verpflichtet die Statuten zum schützenden Beistand des Kollegen zu beachten.

Das gleiche anstößige Trauerspiel wiederholt sich bei dem Consejo General de Poder Judicial [alle Mitglieder dieser Organisation - sind politisch ausgesucht - und daher nicht unabhängig - sind ausnahmslos Herren Kollegen Richter). Falls eine zivilrechtliche oder disziplinarische Untersuchung gegen einen Kollegen eingeleitet wird, wiederholen sich die schon vorab beschriebene schauderhafte Komödie der Amtsträger zu Ungunsten des Antragstellers.

Diese Form der Farce erscheint auch im Falle eines Antrages auf Verdacht der Befangenheit eines Richters. In der Regel werden solche Eingaben (Beschwerden, Anträge, etc.) immer kostenpflichtig abgelehnt. Nicht verwunderlich, dass alle Entscheidungen in Verhandlungen stattfinden, die nicht für dritte unzugänglich sind, in denen weder die Beweise, Gründe des gestellten Antrages auf Ablehnung oder Befangenheit des Richters gewürdigt werden.

3° Praktisch alle Beschwerden und Anträge auf Ablehnung gegen Richter werden kategorisch mit dem Vermerk als "nicht zulässig" zurückgewiesen. Das heißt, der angegangene und angezeigte Richter führt das Verfahren weiter durch. In keinem Falle darf danach gemaßregelt werden, dass dieser vermeintliche Richter, gegen den die Anträge gestellt wurden, nicht mehr unparteiisch ist oder sein kann, da er immer mit der Rückdeckung seiner Gilde-Kollegen rechnen kann. Es ist schon aus menschlichem Ermessen davon auszugehen - was sich auch immer ausnahmslos bestätig - dass der Amtsträger Entscheidungen denjenigen trifft, dessen Partei sich wagte das entsprechende Gesuch vorzutragen. Den Ausgang eines solchen Verfahrens kann man sich vorstellen.

Obwohl das spanische Richtergesetz (Durchführungsverordnung no. 19/2003, vom 23 Dezember) ganz klar aussagt, dass ein abgelehnter oder angezeigter Richter nicht mehr den Strafprozess weiterführen sollte, "Es ist von einer persönlichen Beeinflussung in einem Strafverfahren auszugehen...", ist es unmöglich diesen Richter, trotz dieser gültigen Verordnung zu wechseln. Diese Ungesetzlichkeit wird vom Gesetzgeber geduldet.

Falls dieses Argument der nicht mehr vorhandenen Unabhängigkeit eines Richters von der Verteidigung vorgetragen wird, reagiert die Justiz mit einfältigen und naiven Argumenten, um die Beibehaltung des Richters in dem Verfahren zu rechtfertigen.

4º Ein anderes Kapitel sind die Anwaltskammern. Normalerweise sollten diese Vereinigungen die eingetragen Kollegen schützen. Doch diese Kammern verbünden sich eher mit den Richtern, um einen rechtsorientierten und somit den für alle Justizorgane störenden und lästigen Anwalt gemeinsam zu bekämpfen, der sich wagt, seinen Beruf verantwortlich und unabhängig ausüben zu wollen. Es wird einfach gegen den Anwalt vorgegangen, der sich „wagte Widerspruch zu erheben“. Auch sind sich diese betroffenen Anwälte bewusst, dass ein möglicher Antrag auf Ablehnung eines Richters immer zum Nachteil und zum Schaden seiner beruflichen Laufbahn ist. Das ist auch der Grund warum sich ein Anwalt in Spanien kaum wagt einen Richter abzulehnen oder gar anzuzeigen.

Der Berufsstand des Procuradors in Spanien erscheint unsinnig, da dieser nur unnötige Kosten verursacht und in einem Verfahren als komplett sinnlos erscheint. So ist es aber nicht. Der Grund diese juristische Schicht nicht zu beseitigen ist verständlich: Der Procurador weigert sich grundsätzlich, der wie der Anwalt die Rechte seines Klienten vertreten sollte, einen Antrag auf Ablehnung des Richters zu stellen oder gar eine Anzeige gegen den Richter vorzutragen, mit dem Argument: "aus rechtlicher Sicht ist so ein Antrag unzulässig". Damit sind die Richter automatisch gegen Beanstandungen geschützt. Mit anderen Worten, der Anwalt ist in dem Falle in seinem Forum der Anwaltschaft die "persona non grata", der die in der Verfassung garantierten rechtlichen Forderungen seines Mandanten nicht umsetzen und nicht durchsetzen kann. Gleichzeitig wird er in seiner Kammer als widerspenstiger und polemischer Berufskollege abgetan. In Spanien bevorzugt man da lieber zu lügen oder die Tatsachen zu verschweigen, als die Wahrheit zu sagen.

5° Ein unbefangener und verantwortlicher Bürger, der sich innerhalb des gültigen Rechts und in einer korrekten Art erlaubt die ihm widerfahrenen Ungerechtigkeiten zur Anzeige zu bringen, bzw. die Nachteile durch eine Rechtsbeugung einer nicht nachzuvollziehenden Entscheidung eines Verfahrens erleidet zu reklamieren, wird sofort zum Ziel einer unglaublichen Vergeltungsmaßnahme von Seiten der Justiz. (Es ist zu erwähnen das es auch einige wenige aufrichtige Richter gibt, die sich nicht an einer solchen schmutzigen Hetzjagd beteiligen.)

Die Beschwerden und Anzeigen des Betroffenen werden selbstverständlich nicht bearbeitet, und wie zu erwarten, wird die Beanstandung dann gegen ihn selbst verwandt; eben als "falsche Beschuldigung" ausgelegt. In solchen spanischen Verfahren, bezeichnet H. Wilczek, als Rechtsverdrehungsprozesse bezeichnete und, wird von der Justiz verhindert, die entsprechenden Beweise zu würdigen, die den fundierten Nachweis der begangenen Ungesetzlichkeiten ergeben. Dieser wehrlose Bürger findet für seine Streitsache auch keinen Anwalt mehr und sieht sich entmutigt und hilflos Richtern ausgesetzt, die sich weiterhin mit ihren unbegründeten Entscheidungen straflos außerhalb jeder Legalität bewegen können - diese Gesetzeshüter haben ja nichts (auch keine Amtskollegen) zu befürchten.

6° Die staatlichen Behörden wie auch das gesamte Verwaltungswesen sind verpflichtet die Verfassung zu respektieren und die Rechte der Bürger zu wahren und zu schützen - die Krone, den Staat, die Justiz mit den Gerichten, den Ombudsmann der Bevölkerung, die überwachende Justizverwaltung, wie auch alle weiteren staatlichen Organe -.

Jedoch wenn eine begründete Beschwerde wegen des rechtswidrigen Verhaltens eines Richters oder eines Organs, auch wegen einer begründeten Rechtsbeugung eingereicht wird, welche lt. Verordnung oder Gesetz zweifellos ein Untersuchungsverfahren nach sich ziehen muss, fällt dieses Verfahren unter den Tisch. Es müsste laut Gesetz eigentlich auch die Europäische Staatsanwaltschaft in Luxemburg davon in Kenntnis gesetzt werden, um die entsprechenden strafrechtlichen Schritte für die Anklage vorbereiten sollte.

Auch hier ist ggf. das Gegenteil der Fall: wenn dieser sich seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen weigert, im Gegenteil, systematisch wird das Verfahren in die Länge gezogen und dann letztendlich gegen den Richter eingestellt, weil sich -so der immer gleichlautende Tenor- niemals ein Verstoß ergeben hat oder hatte.

7° Der spanische Gesetzgeber, der durch die Vorfälle informiert ist, übt keine Kontrolle über das rechtswidrige Verhalten der Richter aus hat entsprechend dem bereits seit 1931 verabschiedeten und noch immer gültigen Gesetz gefordert, eine Kontrollkommission einzusetzen. Natürlich wurde auch dieses Gesetz dahingehend gebrochen, dass der Auftrag eine Kommission zu berufen seit Jahren nicht erfolgte. Nur eisiges Schweigen. Es wird nichts gegen den Rechtsmissbrauch unternommen, da die Mächtigen - unantastbare Seilschaften aus der Diktatur die sich bis in die spanische "Demokratie" gehalten haben und weiter existieren jegliche Kritik sofort ausschalten.

8° Die verteidigungslosen und "rechtlich" verlassenen Betroffenen, die diese ungesetzliche juristische Situation kennen, wie schon vorab erläutert, versuchen auf dem Wege der Einschmeichelei (auf die nicht näher eingegangen werden kann, um die Betroffenen zu schützen) oder auch auf anderer illegaler Art und Weise, die auch die Korruption miteinschließt, ihr Recht zu finden. Jeder ethische Grundsatz wird über Bord geworfen, ein intolerantes und pervertiertes Verhalten hinsichtlich der Justiz und den Garantien eines unabhängigen Prozessverlaufs. Manche Anwälte flüchten sich in würdelose und widerrechtliche Methoden und versuchen durch gute (wenn auch korrupte) Beziehungen zu den Richtern ein vorteilhaftes Urteil zu erlangen.

9° Wie in dem vorherigen Terrorregime - die öffentlichen Medien mit eingeschlossen , schweigt der Rest der Bevölkerung nach der Parole: "wenn Du nicht schweigst, kann es nur noch schlimmer kommen" und "es ist besser wenn Du das so lässt wie es ist". Der andere Teil, dem es möglich ist, schlägt sich auf die Seite des Stärkeren - da es nicht nur bequemer ist, sondern auch die Garantie besteht immer zu, gewinnen, statt sich mit dem Unrecht herumzuschlagen. Die Bürger, die glauben sich vermeintlich wehren zu wollen, gehen langsam, aber sicher unter. Die Anzahl der hoffnungslosen Opfer in der langen Liste des juristischen Missbrauchs steigert sich täglich. Es ist kein Ende abzusehen!

Anwälte flüchten sich in würdelose und widerrechtliche Methoden und versuchen durch gute (wenn auch korrupte) Beziehungen zu den Richtern ein vorteilhaftes Urteil zu erlangen.

Wie in dem vorherigen Terrorregime - die öffentlichen Medien mit eingeschlossen - schweigt der Rest der Bevölkerung nach der Parole: "wenn Du nicht schweigst, kann es nur noch schlimmer kommen" und "es ist besser wenn Du das so lässt wie es ist". Der andere Teil, dem es möglich ist, schlägt sich auf die Seite des Stärkeren - da es nicht nur bequemer ist, sondern auch die Garantie besteht immer zu gewinnen, statt sich mit dem Unrecht herumzuschlagen. Die Bürger, die glauben sich vermeintlich wehren zu wollen, gehen langsam, aber sicher unter. Die Anzahl der hoffnungslosen Opfer in der langen Liste des juristischen Missbrauchs steigert sich täglich. Es ist kein Ende abzusehen!

In Spanien schneidet die Justiz in der Bewertung bei der Bevölkerung am schlechtesten ab {Anmerkung von H. Wilczek weit über: 70% lehnen dieses Staats-Organ als funktionierende Behörde ab. Die Bürger sind deprimiert und frustriert von dieser Art von Justiz. Aufrichtige und unabhängige Richter, Staatsanwälte und Rechtsberater, die geradlinig und rechtschaffend den gesetzlichen Auftrag erfüllen wollten, haben ernüchternd feststellen müssen, dass die Parameter eines Rechtsstaates hier ungültig sind, da sie bei der korrekten Ausführung ihres Auftrags entweder als Außenseiter abgetadelt werden oder sich inhumanen Repressalien ausgesetzt fühlen, wenn sie sich nicht anpassen.

Diese hiesige Justiz hat sich ein listiges Spinnennetz gewebt, welches den Schwachen erstickt und den Starken, der es zerreisen kann, wird diesem Unheil flüchten können.

Auch jegliche andere Art von Menschrechtsverletzungen entsprechend der Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2000C n° 364/01 (anerkannt im Lissaboner Vertrag unter dem Artikel 6.1 — für alle Mitgliedsländer gültig seit dem 01. Dezember 2009) : Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig. Wir sind in der Lage Ihnen zu helfen unter anderen: mit weiteren Informationen unter....

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